Save the date! – Mitgliederversammlung am 10. Mai 2025

Liebes Mitglied,

zu unserer ordentlichen Mitgliederversammlung am Samstag, den 10.Mai 2025 im Wirtshaus Garbe, (Filderhauptstraße 136, 70599 Stuttgart laden) wir Dich sehr herzlich ein.

Die Veranstaltung – mit Mittagessen – beginnt um 11.30 Uhr.

Wenn Du an der Mitgliederversammlung teilnehmen möchtest, bitten wir Dich bis zum 30. April 2025 für die Reservierung in der Garbe um eine kurze Rückmeldung an alumni@alumni-hohenheim.de.

In diesem Jahr schlagen wir zusätzlich zu den anderen Tagesordnungspunkten eine Satzungsänderung vor, um eine zeitgemäße und effiziente Kommunikation zu gewährleisten.

Tagesordnung:

1. Beschlussfassung der Tagesordnung

2. Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer

3. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes

4. Satzungsänderung:

Alter Text mit markierten Änderungen:

§ 5 Ende der Mitgliedschaft
(4) Streichung der Mitgliedschaft: Die Streichung der Mitgliedschaft kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes erfolgen, wenn das Mitglied mit der Zahlung des Jahresbeitrages trotz schriftlicher Mahnung mehr als sechs Monate im Rückstand ist. Die Frist beginnt mit dem Tag der Versendung der Mahnung. Die Mahnung muss mit eingeschriebenem Brief kann per einfacher Post, E-Mail oder über andere Kommunikationsmittel an die letzte, dem Verein bekannte Anschrift des Mitglieds gerichtet sein. Sie ist auch dann wirksam, wenn die Sendung als unzustellbar zurückkommt. Die Streichung der Mitgliedschaft kann durch Beschluss des Vorstandes auch dann erfolgen, wenn der Eintritt des Mitglieds noch während des Studiums erfolgte, ein Abschluss an der Universität Hohenheim jedoch nicht erreicht werden konnte. Die Streichung erfolgt mit der Exmatrikulation.

§ 11 Mitgliederversammlung
Einberufung der Mitgliederversammlung
(1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich abzuhalten. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von mindestens vier Wochen unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen. Die Einladung kann schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail oder über andere moderne Kommunikationsmittel) an die letzte bekannte Anschrift oder E-Mail-Adresse des Mitglieds versendet werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung an die letzte bekannte Mitgliedsanschrift.

Änderungsvorschlag:

Textvorschlag zur Abstimmung:

§ 5 Ende der Mitgliedschaft
(4) Die Streichung der Mitgliedschaft kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes erfolgen, wenn das Mitglied mit der Zahlung des Jahresbeitrages trotz schriftlicher Mahnung mehr als sechs Monate im Rückstand ist. Die Frist beginnt mit dem Tag der Versendung der Mahnung. Die Mahnung kann per einfacher Post, E-Mail oder über andere moderne Kommunikationsmittel an die letzte, dem Verein bekannte Anschrift des Mitglieds gerichtet werden. Sie ist auch dann wirksam, wenn die Sendung als unzustellbar zurückkommt.

§11 Mitgliederversammlung
Einberufung der Mitgliederversammlung
(1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich abzuhalten. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von mindestens vier Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung kann schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail oder über andere moderne Kommunikationsmittel) an die letzte bekannte Anschrift oder E-Mail-Adresse des Mitglieds versendet werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung.

5. Wahl des Vorstandes

6. Wahl der Kassenprüfer

7. Wahl des Beirats

8. Verschiedenes

 

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.

Mit freundlichen Grüßen aus Hohenheim

ALUMNI HOHENHEIM e. V.

Agatha Maisch                                                                            Stephanie Fleischmann
Vorstand Betreuung der ordentlichen Mitglieder              Vorstand Finanzen